Wann und wie muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Grundsätzlich musst du deine Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitteilen, sobald du selber von der Schwangerschaft weißt. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es keine Konsequenzen für dich haben wird, wenn du die Schwangerschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt meldest. Es wird daher geraten, die Schwangerschaft erst nach der 12. Woche bzw. nach Erhalt des Mutterpasses bekannt zu geben. In gewissen Situationen wie z. B. der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist es zudem empfehlenswert, die Schwangerschaft nicht voreilig an den Arbeitgeber zu melden. Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft greift auch ohne die Inkenntnissetzung des Arbeitgebers.
Wenn deine Arbeit mit besonderen Gefährdungen verbunden ist oder wenn die Suche nach einem geeigneten Ersatz für dich längere Zeit in Anspruch nehmen würde, weil du einen sehr komplexen Aufgabenbereich verwaltest, solltest du mit der Mitteilung über deine Schwangerschaft jedoch nicht zu lange warten. So gibst du deinem Arbeitgeber die Gelegenheit, rechtzeitig mit der Suche nach einer geeigneten Schwangerschafts-Vertretung beginnen zu können. Einen Musterbrief für ein Schreiben an deinen Arbeitgeber findest du in unserem Linkbereich weiter unten.
Wie du dein weiteres Arbeitsumfeld in Kenntnis setzt, bleibt ganz dir überlassen. Vielleicht fühlst du dich wohler damit, zunächst nur deinen direkten Vorgesetzten in einem persönlichen Gespräch zu informieren, vielleicht möchtest du deine Schwangerschaft auch im Kollegium bereits bekannt geben. Dein Arbeitgeber darf die Information über deine Schwangerschaft übrigens nicht unbefugt an Dritte weitergeben - lediglich an den direkten Vorgesetzten und an die Personen, die zum Umsetzen der entsprechenden Schutzmaßnahmen eingeweiht werden müssen (z.B. Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitsschutz).
Wir empfehlen, das Gespräch mit deinem Arbeitgeber gleich zu nutzen, um gemeinsam festzustecken, wie ihr bzgl. deiner Rückkehr und der Dauer der Karenzzeit miteinander kommuniziert. Die Karenzmonate vergehen erfahrungsgemäß wie im Flug und es ist immer einfacher bereits in dieser Zeit eine gute Grundlage für den Wiedereinstieg zu schaffen. Vertrauen und Austausch sind hier viel wert.
Zur Meldung bei der Krankenversicherung schaust du am besten direkt bei deiner Kasse im Servicebereich, dort erfährst du welche Formulare du eventuell ausfüllen und einreichen musst.
Übrigens: auch in Bewerbungsverfahren müssen Frauen ihre Schwangerschaft - selbst auf konkrete Nachfrage - nicht offenbaren. Es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung und der potenzielle neue Arbeitgeber hat kein Recht auf diese Information.