Wie funktioniert die Pflegekarenz?
Bei einem plötzlichen Pflegefall in deiner Familie kannst du eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen, die dir Zeit gibt, die nötige Pflege zu organisieren. Die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ist nur eine Überbrückung vom Eintreffen des Pflegefalls bis hin zur fertigen Organisation einer Betreuung.
Du hast einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit mit der Dauer von zwei Wochen. In diesen zwei Wochen der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit kann eine Verlängerung vereinbart werden. Kommt während der ersten zwei Wochen keine Vereinbarung über eine Erweiterung der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit zustande, so besteht ein Anspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für bis zu zwei weitere Wochen. Zudem kann mit dem Arbeitgeber eine individuelle Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit von bis zu drei bzw. sechs Monaten vereinbart werden. Beachte aber: diese Verlängerung ist ein Entgegenkommen des Arbeitgebers und keine gesetzliche Verpflichtung.
Die Voraussetzungen für eine Pflegekarenz sind:
- Die zu pflegende Person bezieht Pflegegeld ab der Stufe 3 oder ein Pflegegeld der Stufe 1 bei Demenz erkrankten nahen Angehörigen
- Schriftliche Vereinbarung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit dem Arbeitgeber
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von zumindest drei Monaten unmittelbar vor Inanspruchnahme der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit.
Übrigens: Während der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit besteht ein Kündigungsschutz.
Nach der Beanspruchung der Pflegekarenz werden einmalige Bezüge, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld neu berechnet. Das heißt, dass die Zeiten von Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vom Arbeitsjahr abgezogen werden. Du hast dann in dem Maß Anspruch, wie es einem kürzeren Arbeitsjahr entsprechen würde.
Während der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit hast du einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Die Auszahlung des Pflegekarenzgeldes ist grundsätzlich auf 3 Monate beschränkt, bei einer Erhöhung der Pflegegeldstufe ist jedoch ein erneuter Bezug möglich. Die Höhe des Pflegekarenzgeldes ist einkommensabhängig und beträgt das gleiche wie das Arbeitslosengeld, also 55 % des Nettoeinkommens beziehungsweise mindestens die Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Allgemein beachte bitte, dass einige Bundesländer individuelle Sonderregelungen zum Thema Pflege haben, die von unseren Infos hier abweichen können. Daher erkundige dich am Besten immer auch bei den für deine Region zuständigen lokalen Behörden, um abzuklären, welche Richtlinien und Vorschriften für dich und deine Angehörigen im Detail im jeweiligen Land gelten. Allgemeine Informationen zur Pflegekarenz und Pflegeteilzeit findest du auf den Seiten der Regierung hier.