Keine Kinderbetreuung – Arbeit gefährdet?
Wenn Deine Kinder auf eine Betreuung angewiesen sind, liegt es in Deiner Verantwortung, diese Betreuung sicherzustellen und zu organisieren. Doch was passiert, wenn die Kinderbetreuung Deiner Kids ausfällt? Kannst Du trotzdem zur Arbeit? Und was passiert, wenn Du das nicht kannst?
Für diese Fälle ist es immer gut, Backup-Pläne für die Betreuung Deiner Kinder zu haben. Aber wenn alle Stricke reißen, musst Du selbst zu Hause bleiben. Das ist nicht immer und nicht bei jedem Job problemlos möglich. Doch bedeutet keine Kinderbetreuung, die Arbeit muss ausfallen? Wenn Du das Thema richtig angehst, dann sollte es verhältnismäßig nicht erhebliche Probleme zu einer vernünftigen Lösung geben.
Welche Möglichkeiten gibt es, um die Notfallbetreuung für Deine Kinder selbst zu übernehmen?
Keine Kinderbetreuung trotz Arbeit kann Deinen Beruf gefährden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du trotz Deiner regulären Arbeitszeit zu Hause sein kannst, um Dich um Deine Kids zu kümmern:
- Urlaub nehmen
- Das Leistungsverweigerungsrecht
- Neue Anspruchsberechtigten für Notfallbetreuung
- Alternativer Arbeitsort
Urlaub nehmen
Urlaub zu nehmen, ist immer eine Möglichkeit, um die Betreuung Deiner Kids sicherzustellen. Durch das Nehmen Deines Urlaubs wird Dir ein Urlaubsentgelt ausgezahlt, auch wenn Du nicht zur Arbeit erscheinst.
Du kannst auch unbezahlten Urlaub nehmen, das kommt infrage, wenn Du unter anderem Deinen Urlaub schon verbraucht hast. Wie der Name schon sagt, wird Dir die Zeit, die Du nicht auf der Arbeit verbringst, auch nicht bezahlt.
Das Leistungsverweigerungsrecht
Das Leistungsverweigerungsrecht wird im § 275 Abs. 3 BGB geregelt. So darf der Arbeitnehmer ohne Konsequenzen zu Hause bleiben.
Es wird trotzdem empfohlen, in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Arbeitgeber nach Lösungen zu suchen. So wird sichergestellt, dass trotz keiner Kinderbetreuung die Arbeit nicht ausfallen muss.
Neue Anspruchsberechtigten für Notfallbetreuung
Wenn Du zu einer Berufsgruppe gehörst, deren Tätigkeiten zur Grundversorgung der Bevölkerung beiträgt, bist Du anspruchsberechtigt für eine Notfallbetreuung. Ob dies beide Elternteile oder nur Du allein bist, spielt hierbei keine Rolle.
Wenn Du eine berufstätige Alleinerziehende oder ein berufstätiger Alleinerziehender bist und die Notfallbetreuung benötigst, zählst Du zu sogenannten Härtefällen und bist somit zur Notfallbetreuung berechtigt.
Alternativer Arbeitsort
Um die Fortzahlung des Arbeitsentgelts sicherzustellen, kommt ein alternativer Arbeitsort infrage. Dies kann das Home-Office sein, es gibt verschiedene Modelle, welche diese Form unterstützen.
Es ist möglich, dass Du nur bei fehlender Kinderbetreuung von zu Hause aus arbeitest. Dies kann aber auch regelmäßig erfolgen, wenn es die Umstände zulassen. Das stellt eine große Entlastung in Deinen Alltag dar.
Ist es möglich, Dein Kind mit zur Arbeit zu nehmen?
Die wohl offensichtlichste Lösung ist wohl, Dein Kind, wenn Du keine Kinderbetreuung hast, mit zur Arbeit zu nehmen. Doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Umstände müssen es zulassen, dass sich Kinder bei Deiner Arbeit aufhalten können. Beispielsweise ist dies nicht möglich, wenn Du im Labor, auf einer Baustelle oder an anderen Orten arbeitest, die Gefahren darstellen.
- Dein Kind muss ständig unter Beaufsichtigung stehen. Das geht nur, wenn Du die Zeit und die Möglichkeit hast, das zu gewährleisten.
- Deine Arbeitsleistung darf sich nicht vermindern. Das bedeutet, dass Du trotz der Beaufsichtigung Deines Kindes weiter arbeiten musst wie davor und Dich davon nicht ablenken lassen darfst.
- Die Zustimmung Deines Arbeitgebers muss eingeholt werden. Beispielsweise muss abgeklärt werden, ob Schäden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Das ist nicht immer selbstverständlich.
- Deine Kollegen sollten sich durch die Anwesenheit Deines Kindes nicht gestört fühlen.
Wenn es die äußeren Umstände es möglich machen und Dein Arbeitgeber zustimmt, darf er von Dir eine Unterschrift zur Haftungserklärung fordern. Außerdem darf Dein Arbeitgeber Regeln festlegen, die einzuhalten sind und das Mitbringen von Kindern auf der Arbeit für alle erleichtern.
Keine Kinderbetreuung auf der Arbeit durch Krankheit beim Kind
Leider muss Dein Kind zu Hause bleiben, wenn es krank wird. Doch es ist nicht immer sinnvoll, Dein Kind mit auf die Arbeit zu nehmen. Es ist möglich, dass Dein Kind einen Infekt in sich trägt und dies an Deine Kollegen weitergibt. Dies kann die Projekte auf der Arbeit gefährden.
Sofern Deine Kids jünger als zwölf Jahre alt sind, hast Du einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit.
Kinderkrankentage
Für 2023 wurden weiterhin mehr Kinderkrankentage beschlossen. Das bedeutet, dass jedes gesetzlich versichertes Elternteil pro krankes Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen kann. Bei mehreren Kindern sind das höchstens 65 Tage. Bei alleinerziehenden Eltern besteht ein Anspruch von 60 Tagen pro Kind, bei mehreren Kindern sind es 130 Tage.
Was passiert, wenn die Schule oder Kita geschlossen bleibt?
Gerade, während der Corona-Pandemie waren oft Schulen und Kindergärten geschlossen. Das stellt berufstätige Eltern vor eine organisatorische Herausforderung.
Der Anspruch auf Fortzahlung besteht unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist im § 616 BGB geregelt. Dieser Anspruch besteht, wenn dieser Zeitraum nicht länger als zehn Tage dauert. Jedoch kann dies im Vorhinein vertraglich eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen werden.