Das Arbeitsrecht zur Kinderbetreuung
Kategorie:
Eltern
Veröffentlicht:
Nov 8, 2021
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Das Arbeitsrecht zur Kinderbetreuung

Wenn Deine Kids nicht in die Schulen und Kitas können, stellt das eine Herausforderung für die ganze Familie dar. Wenn keine Kinderbetreuung zur Verfügung bereit ist, wirft das viele Fragen auf. Was ist erlaubt, was nicht? Darfst Du zu Hause bleiben, wenn Dein Kind nicht zur Schule kann und eine Notfallbetreuung benötigt wird? Was kannst Du tun, wenn Du ein krankes Kind zu Hause hast?

Das deutsche Arbeitsrecht zur Kinderbetreuung

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Was die Kinderbetreuung betrifft, so gibt es bestimmte Rechte für Eltern, die Arbeitnehmer sind, wie:

  • Elternzeit: Eltern können eine unbezahlte Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern (die Dauer beträgt in der Regel zwei Jahre)
  • Teilzeitarbeit: Eltern haben das Recht, auf Teilzeitarbeit zu wechseln, um mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu haben
  • Kinderbetreuungskosten: Arbeitnehmer können einen Teil der Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, außerdem sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil der Kinderbetreuungskosten zu übernehmen, wenn dies durch den Arbeitsvertrag vereinbart wurde
  • Urlaub: Arbeitnehmer haben das Recht, Urlaub für die Kinderbetreuung zu nehmen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rechte und Pflichten in Bezug auf Kinderbetreuung je nach Bundesland und Arbeitsvertrag unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich über die spezifischen Regelungen zu informieren.

Elternzeit im Arbeitsrecht zur Kinderbetreuung

Elternzeit ist eine vom Arbeitgeber gewährte Freistellung vom Arbeitsverhältnis, die Eltern nutzen können, um sich um ihr Kind zu kümmern. Es ist in Deutschland für beide Elternteile rechtlich verankert und dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Länge der Elternzeit variiert je nach gesetzlichen Regelungen und kann beantragt werden, solange das Kind unter 3 Jahren alt ist.

In Deutschland haben Eltern das Recht auf Elternzeit, die bis zu drei Jahre dauern kann, wenn sie ihr Kind selbst betreuen möchten. Die Elternzeit kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Außerdem haben Eltern das Recht, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln, um ihr Kind zu betreuen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber die Anfrage eines Mitarbeitenden auf Elternzeit oder Teilzeitarbeit nicht ablehnen dürfen, es sei denn, es gibt einen wichtigen betrieblichen Grund.

Teilzeitarbeit für Kinderbetreuung

Teilzeitarbeit ist eine Arbeitsform, bei der ein Arbeitnehmer weniger als die übliche Arbeitszeit arbeitet. Kinderbetreuung kann ein Grund sein, warum jemand Teilzeitarbeit wählt, um mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.  

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitgeber Teilzeitarbeit anbieten und dass Teilzeitarbeit in der Regel ein niedrigeres Einkommen bedeutet. Es kann hilfreich sein, sich mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer Teilzeitarbeit zu unterhalten.

Regelungen zu Kinderbetreuungskosten

In Deutschland können Arbeitgeber bis zu 1.000 Euro pro Kind und Jahr als steuerfreie Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten zahlen. Diese Zahlungen müssen jedoch bestimmten Voraussetzungen entsprechen, um steuerfrei zu sein. Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Zahlungen den Vorschriften entsprechen.

Diese Kinderbetreuungskosten können Unternehmen als Werbungskosten von ihren steuerpflichtigen Einkünften abziehen. Dies ist möglich, sofern die Kinderbetreuung notwendig ist, um berufliche Tätigkeit auszuüben. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten nur dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn keine anderen steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers, wie eine Kinderbetreuungszulage, in Anspruch genommen werden.

Bezahlter Urlaub im Arbeitsrecht zur Kinderbetreuung

Kinderbetreuung bezieht sich auf die Pflege und Betreuung von Kindern. In Deutschland haben Eltern einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf bezahlten Urlaub, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Dieser Urlaub ist normalerweise Teil des gesetzlichen Mindesturlaubs und beträgt in der Regel mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr.  

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bezüglich der Dauer und der Bezahlung des Urlaubs für Kinderbetreuung gesetzliche Unterschiede zwischen Ländern geben kann. In einigen Ländern ist dieser Urlaub bezahlt, in anderen nicht.

Es ist auch immer möglich, unbezahlten Urlaub zu nehmen, um Deine Kinder zu betreuen und diese Betreuung sicherzustellen und zu gewährleisten, wenn die Schulen oder Kita Deiner Kids nicht öffnen.

Das Arbeitsrecht zur Kinderbetreuung

Gesetzliche Regelungen zu Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Mitarbeitenden

Wenn Du der Arbeit fernbleiben musst, weil Du auf Deine Kids aufpassen musst, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Um eine Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu gewährleisten, solltest Du Deine Rechte kennen und diese durchsetzen.  

Mitarbeitende haben grundsätzlich die Pflicht, Arbeitsleistung zu erbringen. In der Regel hast Du jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht. Dieses Recht aus § 275 Abs. 3 BGB besagt, dass eine Leistungserfüllung unzumutbar ist, wenn die erforderliche Kinderbetreuung für Deine Kinder nicht sichergestellt ist. Jedoch gibt es enge Voraussetzungen, unter welchen Du ein Anspruch auf Fortzahlung hast.

Ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht auch, wenn Du beispielsweise zu Hause bleiben musst, um Dich um Dein Kind zu kümmern. Diese Regelung befindet sich im § 616 BGB. Die Zeit des Ausfalls auf der Arbeit sollte aber „verhältnismäßig“ bleiben, also höchstens 10 Tage.

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